Verfassungsbeschwerde wegen Atomwaffen in Büchel
Am vergangenen  Montag, 24.08. 2020, haben die Friedensaktivist/-innen der Gruppe „Widerständige Alte“ eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

 
Die Akteur/-innen in Karlsruhe                    Bild: Susanne Großmann bei Flickr

Die Klage richtet sich gegen die in Büchel noch immer stationierten Atomwaffensprengköpfe der USA. Neben der grundsätzlichen Frage der Existenz von Atomwaffen auf deutschem Boden soll nun Karlsruhe darüber entscheiden, ob der Bundeswehr in Kooperation mit der US-Armee Übungen mit diesen Waffen weitererlaubt sind, mit all den damit verbundenen Risiken eines atomaren Unfalls.

Bisherige Gerichte in Cochem und Koblenz haben zu beiden Fragen kein Urteil gefällt, auch nicht über die grundsätzliche Unrechtmäßigkeit stationierter Atomwaffen.
Das den Friedensaktivist/innen im Juli 2018 auferlegte Bußgeld wegen Hausfriedensbruchs nach einer Demonstration auf der Startbahn des Militärflugplatzes in Büchel könnte bei einem entsprechenden Urteil über das Verbot der Atomwaffen auch gekippt werden.

Am 1. September ist übrigens Weltfriedenstag. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidungsträger/-innen in Karlsruhe sich spätestens dann der Zeilen Carl Sandburgs (1878-1967) entsinnen und „nicht zum Krieg hingehen“.
[„Sometime they’ll give a war and nobody will come.“ The People, Yes. Harcourt, Brace and Company, New York 1936. p. 43 (no. 23)].
In der Presse findet diese Aktion der fünf „Widerständigen Alten“ bislang wenig Beachtung.

 


Zum Weiterlesen:

Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde        
Presseartikel [neues-deutschland.de]

 

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