Voscherau: Offizier hat sich vorbildlich verhalten

Ein publizistischer Ritterschlag wurde Major Florian Pfaff in dem Artikel „Rückkehr des 'Gerechten Krieges'?“ von Henning Voscherau zu Teil, der sich in dem Sammelband „Vertiefungen“ findet, den Helmut Schmidt im Herbst 2010 herausgegeben hat. 

Denn wie anders als einen Ritterschlag könnte man die Bewertung einschätzen, Florian Pfaff habe sich „vorbildlich“ verhalten? Ausgesprochen von einem Mann, der nicht nur als Erster Bürgermeister Der Freien und Hansestadt Hamburg (1988 bis 1997) stets als äußerst integre und urteilssichere Persönlichkeit gegolten hat und gilt? Und zudem, wenn der Artikel Eingang in einen Sammelband gefunden hat, dessen Herausgeber sich in den letzten Jahren zu einer der bedeutendsten moralischen Instanzen der Bundesrepublik entwickelt hat? 
Es ist anzunehmen, dass Helmut Schmidt der Bewertung Florian Pfaffs zustimmt, die Voscherau vorträgt. Das deutet allein schon die editorische Logik des Bandes an. Der Band trage „einige der wichtigsten Beiträge der letzten Jahre“ zusammen, die in der „Freitagsgesellschaft“ im Hause Schmidt während 25 Jahren vorgestellt wurden. Nicht alle.

Der 27 Seiten umfassende Artikel von Henning Voscherau beginnt mit den Befehlsverweigerungen zweier NATO-Offiziere,  des 1st Lt. der US-Streit-kräfte Ehren K. Watanda und des Majors der Bundeswehr Florian Pfaff.

Voscherau geht danach brillant und fachlich fundiert auf zahlreiche Aspekte des Krieges ein. Er setzt sich mit der vermeintlichen Naturgesetzlichkeit von Kriegen ebenso auseinander wie mit ihren historisch variierenden gesellschaftlichen, philosophischen und theologischen Rechtfertigungen.
Gleichzeitig skizziert er die jeweiligen Gegenpositionen zu den Rechtfertigungen. Der Entwicklung des Völkerrechts und dessen Entsprechung im generellen Gewaltverbot der UN-Charta gilt dabei Voscheraus besonderes Augenmerk. Er stellt sich auf die Seite derer - und damit stößt sein schon 2008 geschriebener Artikel immer noch direkt in die Aktualität vor - welche die Lockerung dieses Gewaltverbots ablehnen, auch wenn diese mit der Rechtfertigung durch eine humanitäre Intervention daherkommt. 

Zurückkehrend zu den beiden Offizieren, die sich bei ihren Verweigerungen auf das Völkerrecht berufen haben, stellt Voscherau auf S. 139 in dem für Florian Pfaff bedeutsamen Satz fest: 
„Die beiden Offiziere, mit denen ich begonnen habe, verhielten sich nach den Maßstäben der Anklage von Nürnberg und des vierten Grundsatzes der Nürnberger Prinzipien [Anm. d. Red.: Diese werden im Artikel ausführlich besprochen] vorbildlich.

Auf die Gefahr der Wiederholung hin: Es ist festzustellen, dass der beschriebene Artikel der Rolle Florian Pfaffs in der Öffentlichkeit einen deutlichen Akzent zufügt. Und es ist anzunehmen, dass der Artikel die gerichtliche oder mögliche außergerichtliche Auseinandersetzung Florian Pfaffs mit der Bundeswehr wegen der ihm vorenthaltenen Beförderung beeinflussen wird.
Dr. Voscherau hat uns gestattet, seinen Artikel online zu veröffentlichen und ihn uns als pdf-Datei überlassen. Dafür danken wir ihm ausdrücklich und herzlich.

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