Gerichtsverhandlung wegen verschleppter Beförderung
Am 1. März fand vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München erneut eine Verhandlung wegen der ausbleibenden Beförderung von Florian Pfaff statt. Der Major, der 2003 zu Beginn des Irak-Krieges seines Dienst aus Gewissensgründen verweigerte und 2005 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig Recht bekam, wird seither von der Bundeswehr mit wechselnden Begründungen nicht befördert.
In einer Gerichtsverhandlung im Juni 2008 wies das Bayerische Verwaltungsgericht die Argumentation der Bundeswehr zurück. Sie hatte vorgebracht, Florian Pfaff könne nicht befördert werden, weil er wegen seines Gewissens nicht uneingeschränkt verwendungsfähig sei.
> Schittich: Die Kuh muss vom Eis!
> Zum Nachlesen: News-Eintrag zur Verhandlung im Juni 2008